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Trumps bedingungsloser Anspruch auf Grönland widerspricht nicht nur dem Völkerrecht, sondern ist auch ein direkter Vertragsbruch!
Trump schrieb gestern, es gebe „no written documents“ zum dänischen Anspruch auf Grönland.

Doch genau das bestätigte die US‑Regierung unter Präsident Wilson formell!

Bemerkenswert auch: In Artikel 11 des Kaufvertrags wurde festgelegt, dass Streitigkeiten vor einem internationalen Gericht geklärt werden sollten – nicht durch Zölle, Druck oder gar Soldaten.

Als Antwort auf Sven Giegold

Ein wichtiger Fakt für Fakten-Interessierte. Mindestens ebenso relevant für den Umgang mit Trump allerdings die Tatsache, dass für den modus operandi des Herrn "dank 8 imaginärer Friedensstiftungen gebührt mir der Nobelpreis von Norwegens nicht dafür zuständiger Regierung" die Fakten keinerlei Rolle spielen.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Wochen her)
Als Antwort auf Sven Giegold

Als ob sich das Trumpeltier von Fakten überzeugen lässt. Sind halt alles "Fake News".