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Laut tageschau.de ist die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (#CDU) folgender Meinung:

"Die Streichung von #219a ermögliche "proaktive Werbung im Internet", warnte die CDU-Politikerin. Damit werde suggeriert, dass es bei einer Abtreibung "um eine ganz normale ärztliche Behandlung geht", was nicht der Fall sei."

Quelle

Ich habe bis heute nicht verstanden, wieso überhaupt von "Werbeverbot" die Rede war. Unter dem Begriff würde ich erwarten, dass irgendein Altbier nicht mehr beworben werden darf. Verkauft ja, aber ohne Fernsehspots oder Anzeigen in Männerzeitschriften.

219a war für mich immer ein "Aufklärungsverbot".

Wenn Winkelmeier-Becker von "proaktiver Werbung" spricht, habe ich das Gefühl, dass sie tatsächlich davon ausgeht, Gyns würden nun anfangen, Sonderpreise auszurufen.

"Zwei Aborte zum Preis von einem! Holen Sie sich die Bonuskarte!"

Mir gehen bald die Anführungszeichen aus, aber was bitte ist denn eine "ganz normale ärztliche Behandlung"? Und was fällt nicht darunter?

Ich verstehe die Frau einfach nicht, sorry.
#cdu #219a

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Als Antwort auf zeitverschreib [friendica]

Ich sehe überhaupt sehr wenig Werbung für ärztliche Behandlungen. Warum befürchten die, dass es plötzlich Google Ads für Abtreibungen gibt?
Als Antwort auf zeitverschreib [friendica]

Eine Abtreibung ist(!) eine ganz normale ärztliche Behandlung. Und wie bei einer Sterilisation, Circumzision oder Schamlippenverkleinern wird man ganz normal aufgeklärt.