Das hat mich gerade eiskalt erwischt, und es hat nichts mit dem Schneefall vor dem Fenster zu tun.
Laut @tagesschau ist die @Bundesregierung der Meinung, dass es sich bei #Musk um eine Privatperson handelt.
"Die Aussagen von Herrn Musk werden von der Bundesregierung als Äußerungen einer Privatperson bewertet."
Laut dem englischen Wikipedia-Eintrag hatte Musk im Oktober 2024 210,5 Millionen Followys auf X. Ihm gehört die Plattform. Er bestimmt die Arbeitsweise des Algorithmus.
Das ist verficktnochmal keine Privatperson!
Wenn der Kassenwart des Kleingartenvereins Schöne Blüte Kassel e.V. seine Meinung zur bundesdeutschen Politik postet, kann das gerne als private Aussage gewertet werden.
Ernsthaft, Leute! Wacht auf!
teilten dies erneut
Claus C. Schoenleber
Als Antwort auf zeitverschreib [friendica] • • •Das gibt die US-Rechtsprechung wieder, die in Europa (hoffentlich) nicht salonfähig wird. In den USA genießen Unternehmen das Recht des ersten Verfassungszusatzes, also "Meinungsfreiheit". Aus gutem Grund wurde das in der Vergangenheit nie in Erwägung gezogen. Es ging um die Abschaffung der Obergrenze für Parteispenden von Unternehmen Siehe v.a. die beiden letzten Urteile, die auch solche Gedanken widerspiegeln, in:
en.wikipedia.org/wiki/Corporat…
notion that corporations can have some legal rights, responsibilities and accountability
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